17. Juli 2024 – Anleger, die für Anteile von UniImmo: Wohnen ZBI eine Rückgabeerklärung abgegeben haben, können diese bis einschließlich
30. November 2024 zurücknehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Rückgabeerklärung bis einschließlich 31. Juli 2024 erfolgt ist. UniImmo: Deutschland, UniImmo: Europa und UniImmo: Global sind von dieser Rücknahmemöglichkeit ausgenommen.