04/2022 Nachverdichtung bei der ZBI
Was ist eigentlich eine „Nachverdichtung“? Der Begriff bezeichnet im Städtebau die Nutzung freier Flächen im Bereich vorhandener Bebauung. Durch sie können bereits bestehende Flächen optimaler im Sinne der Schonung der Ressource Boden ausgelastet werden. Sie kann beispielsweise durch Innenhofbebauungen, Aufstockungen oder das Andocken von Neubauten an Bestandsgebäude erfolgen und ist damit ein Gegenkonzept zum Bauen in und an Stadtrandgebieten. In einem größeren Maßstab sorgt die Nachverdichtung für eine Aufwertung des Stadtbilds, denn Neubau und Bestand werden dabei harmonisch miteinander verbunden.
Was Nachverdichtung mit Nachhaltigkeit zu tun hat
Nachverdichtungen sorgen nicht nur für neuen Wohnraum, sondern auch für einen geringeren Ressourcenverbrauch, denn durch die Nutzung gegebener Baulücken wird eine umfangreichere Versiegelung verhindert, welche mit der Erschließung neuer Baugrundstücke einhergehen würde. Somit werden Lebensräume von Tieren und Pflanzen geschont und gleichzeitig wird der Bestand aufgewertet.
Durch den Neubau von Effizienzhäusern und die energetische Optimierung des Bestands kann bei Nachverdichtungsprojekten eine weitere Senkung des CO2-Fußabdrucks erreicht werden. Die Nachverdichtung schont aber nicht nur Ressourcen, sondern bedient auch die ökonomische Dimension durch eine Abkoppelung der Umsetzungswahrscheinlichkeit von der Grundstücksverfügbarkeits- und -wettbewerbssituation.
Unsere aktuellen Projekte
Wir bearbeiten aktuell Nachverdichtungspotenziale und -projekte mit insgesamt rund 600 Wohneinheiten in verschiedenen deutschen Groß- und Kleinstädten. Die einzelnen Projektvolumen liegen derzeit im Bereich von 18 bis 115 neuen Wohneinheiten.
Bei unseren Nachverdichtungsmachbarkeitsstudien arbeiten wir mit Architekten und Vermessern zusammen. Bei Bedarf kommen auch Tragwerksplaner, Baugrundgutachter und Außenanlagenplaner hinzu. Dabei befinden wir uns derzeit in unterschiedlichen Projektstadien: von der ersten Idee bis zur bereits erteilten Baugenehmigung.
Auch die Abstimmung mit den örtlichen politischen Gremien, Stadtplanungsämtern und Bauaufsichtsbehörden gestaltet sich bei unseren unterschiedlichen Nachverdichtungsprojekten sehr vielfältig. Zugleich erfordert sie aufgrund der oft schwierigen politischen, baurechtlichen oder nachbarschaftlichen Rahmenbedingungen ein hohes Maß an Kommunikations- und Verhandlungsgeschick.
Für diese ökonomisch und ökologisch reizvollen Bauvorhaben gibt es aktuell keine übergeordneten baunutzungsrechtlichen Leitlinien und folglich auch kein einheitliches Verfahren zur Plan- und Baurechtschaffung. Für jedes Projekt muss individuell und im Einklang mit den Interessen der Länder und Kommunen abgewogen werden, welcher Weg zur Baugenehmigung der richtige sein wird. Eine Zielsetzung, die trotz der in den Metropolregionen erforderlichen Wohnraumschaffung weiterhin oftmals mit kommunalen Vorbehalten und zeitlichen Friktionen einhergeht. Eine erneute Lenkungswirkung durch das von der Bundesregierung geschaffene „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ wäre auch angesichts des Wohnbauziels von 400.000 fertiggestellten Wohneinheiten pro Jahr mehr denn je erforderlich.
Der Einsatz lohnt sich, denn vielfältige und spannende Projekte warten, und wir freuen uns darauf, jedes einzelne in der Realisierung zu sehen.