Zum Hauptinhalt springen
ZBI Gruppe

    Beschwerdemanagement Offener Publikumsfonds UniImmo: Wohnen ZBI

    Hinweis: Folgende Information gilt nicht für die geschlossenen Publikumsfonds der
    ZBI Fondsmanagement GmbH

    Ulv Knigge, Leiter Beschwerdemanagement bei Union Investment für den Fonds UniImmo: Wohnen ZBI

    „Ich bin Ulv Knigge, Abteilungsleiter im Beschwerdemanagement von Union Investment. Mit meinen Mitarbeitenden kümmere ich mich um Ihr Anliegen. Unser Ziel ist, Ihren Wunsch einvernehmlich mit Ihnen zu lösen. Uns ist es sehr wichtig, dass Sie mit uns zufrieden sind. Deshalb nehmen wir es sehr ernst, wenn Sie sich beschweren und versuchen Ihr Anliegen schnellstmöglich zu klären. Wir arbeiten ständig daran, unsere Leistungen weiter zu verbessern. Ihre Sicht der Dinge hilft uns dabei. Die eingegangenen Beschwerden werten wir aus, um wiederkehrende Fehler und Probleme schnell zu erkennen und zu beheben. Dafür haben wir eine qualifizierte Beschwerdestelle eingerichtet“.

    Ulv Knigge, Abteilungsleitung im Beschwerdemanagement von Union Investment

    Rufen Sie uns an

    Montag bis Freitag
    von 8.00 bis 18.00 Uhr
    Telefon 069 58998-6060

    Schreiben Sie uns eine E-Mail

    Schreiben Sie uns einen Brief

    Union Investment 
    Service Bank AG
    60621 Frankfurt am Main

    Unser Beschwerdeverfahren

    Wir bearbeiten Ihre Beschwerde unverzüglich. Wir bemühen uns eine Beschwerde innerhalb von fünf Werktagen abzuschließen. Einige Beschwerden sind sehr komplex und wir benötigen mehr Zeit als üblich. Sollte Ihre Beschwerde fünfzehn Werktage nach Eingang nicht abschließend bearbeitet worden sein bzw. die Angelegenheit nicht geklärt sein, werden wir Sie über die noch zu erwartende Bearbeitungsdauer informieren. Sobald wir Ihr Anliegen abschließend bearbeitet haben, geben wir Ihnen Bescheid.

    Manche Dinge lassen sich leichter in einem Gespräch klären. Daher rufen wir Sie an, wenn es sich anbietet.

    Wir prüfen jede Beschwerde individuell. Wenn nötig beziehen wir auch Dritte in die Recherche mit ein, beispielsweise andere Gesellschaften der Union Investment Gruppe oder externe Dienstleister. Dies kann die Bearbeitungszeit verlängern.

    Unser Beschwerdeverfahren wird in regelmäßigen Abständen von der internen Revision und unserer Compliance-Abteilung überprüft. Ebenso prüfen uns externe und unabhängige Prüfer. Diese achten besonders darauf, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

    Alle bei uns eingegangen Beschwerden sowie die zur Lösung getroffenen Maßnahmen werden dokumentiert und gemäß den aufsichtsrechtlichen Fristen aufbewahrt.

    Was können Sie tun, wenn Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sind?

    In diesem Fall können Sie ein sogenanntes „Streitbeilegungsgsverfahren“ nutzen – bitte wenden Sie sich an die folgende Schlichtungsstelle:

    Büro der Ombudsstelle
    BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
    Unter den Linden 42
    10117 Berlin
    Telefon: 030 6449046-0
    Telefax: 030 6449046-29
    E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de 
    www.ombudsstelle-investmentfonds.de

    Die Gesellschaften Union Investment Privatfonds GmbH, Union Investment Service Bank AG und die Union Investment Real Estate GmbH sowie die ZBI Fondsmanagement GmbH, nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Weitere Informationen zur Ombudsstelle und ihrem Verfahren finden Sie unter www.ombudsstelle-investmentfonds.de.

    Außerdem können Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren. Dies ist möglich, wenn Sie den Eindruck haben, es würde gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die BaFin überprüft dann, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Graurheindorfer Straße 108
    53117 Bonn
    Tel.: +49 (0) 228 4108-0
    E-Mail: poststelle@bafin.de 
    www.bafin.de

    Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitschlichtungsverfahren unberührt. Informationen zu etwaigen Rechtsstreitigkeiten mit Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung, der Musterfeststellungsklage, erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

    Auch können geschädigte Anleger nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) unter erleichterten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen durchsetzen. Wenn ein Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem KapMuG eingereicht wurde, werden von dem betroffenen Prozessgericht die Musterverfahrensanträge im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht. Teilnehmer eines laufenden Verfahrens können unter der Internet-Adresse www.kapitalanlegermusterverfahren.de Informationen über die Verfahren einholen, insbesondere die eingereichten Schriftsätze der Beteiligten sowie Zwischenentscheidungen des Oberlandesgerichts einsehen.

    Folgen Sie uns