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ZBI Gruppe

    Beschwerdemanagement Geschlossene Publikumsfonds und Spezialfonds

    Folgende Information gilt nicht für den offenen Publikumsfonds UniImmo: Wohnen ZBI

    Informationen zum Beschwerdeverfahren für die Privatanleger von geschlossenen Publikumsfonds der ZBI Fondsmanagement GmbH (gemäß § 28 Abs. 2 KAGB, § 4 Abs. 3 Satz 4 KAVerOV) und für Anleger der Spezialfonds ZBI.

    Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

    wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein und Sie Anlass für eine Beschwerde haben, so können Sie diese schriftlich auf dem Postweg bzw. über das Kontaktformular direkt bei uns einreichen. Sie werden dann in angemessener Frist über den Eingang Ihrer Beschwerde und das weitere Verfahren zum Umgang mit dieser informiert. 

    Wir bemühen uns eine Beschwerde innerhalb von fünf Werktagen abzuschließen. Einige Beschwerden sind sehr komplex und wir benötigen mehr Zeit als üblich. Sollte Ihre Beschwerde fünfzehn Werktage nach Eingang nicht abschließend bearbeitet worden sein bzw. die Angelegenheit nicht geklärt sein, werden wir Sie über die noch zu erwartende Bearbeitungsdauer informieren. 

    Das Einlegen von Beschwerden ist kostenfrei. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Bearbeitung Ihrer Beschwerde nur möglich ist, wenn diese schriftlich, in deutscher Sprache und unter Angabe Ihrer Kontaktdaten eingereicht wird.

    Postanschrift:
    ZBI Fondsmanagement GmbH
    Anlegerbetreuung/Beschwerdemanagement
    Henkestraße 10
    91054 Erlangen

    Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI 

    Die ZBI Fondsmanagement GmbH hat sich der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI angeschlossen. Zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches besteht für Privatanleger die Möglichkeit, diese unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle anzurufen. 

    Näheres regelt die „Verfahrensordnung“ für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten im Bereich des BVI Bundesverband Investment und Asset Management. Schlichtungsanträge sind schriftlich an das Büro der Ombudsstelle zu richten. 

    ZBI Gruppe

    Weitere Informationen zur Ombudsstelle und ihrem Verfahren finden Sie unter www.ombudsstelle-investmentfonds.de

    Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI lauten:

    Büro der Ombudsstelle
    BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
    Unter den Linden 42
    10117 Berlin
    Telefon: (030) 6449046-0
    Telefax: (030) 6449046-29
    E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
    www.ombudsstelle-investmentfonds.de

    Hinweis nach § 36 VSBG: Die ZBI GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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