Folgende Information gilt nicht für den offenen Publikumsfonds UniImmo: Wohnen ZBI!
Informationen zum Beschwerdeverfahren für die Privatanleger von geschlossenen Publikumsfonds der ZBI Fondsmanagement GmbH (gemäß § 28 Abs. 2 KAGB, § 4 Abs. 3 Satz 4 KAVerOV) und für Anleger der Spezialfonds ZBI.
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein und Sie Anlass für eine Beschwerde haben, so können Sie diese schriftlich auf dem Postweg bzw. über das Kontaktformular direkt bei uns einreichen.
Sie werden dann in angemessener Frist über den Eingang Ihrer Beschwerde und das weitere Verfahren zum Umgang mit dieser informiert. Dabei werden wir für eine zeitnahe Abarbeitung Sorge tragen.
Sie werden zu Ihrem Anliegen innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Nachricht erhalten.
Das Einlegen von Beschwerden ist kostenfrei. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Bearbeitung Ihrer Beschwerde nur möglich ist, wenn diese schriftlich, in deutscher Sprache und unter Angabe Ihrer Kontaktdaten eingereicht wird.
Postanschrift:
ZBI GmbH
Abteilung Anlegerbetreuung/Beschwerdemanagement
Henkestraße 10
91054 Erlangen